Rechtsprechung
   VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,110680
VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15.TR (https://dejure.org/2015,110680)
VG Trier, Entscheidung vom 04.11.2015 - 5 K 1864/15.TR (https://dejure.org/2015,110680)
VG Trier, Entscheidung vom 04. November 2015 - 5 K 1864/15.TR (https://dejure.org/2015,110680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,110680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Dabei kann sich eine Gefahr für Leib und Leben im Sinne der Norm zum Beispiel daraus ergeben, dass sich infolge fehlender Behandlungsmöglichkeiten eine Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach Abschiebung in seinen Heimatstaat verschlimmert, wobei eine medizinische Behandlungsmöglichkeit oder erforderliche Medikation auch dann fehlt, wenn sie im Zielstaat der Abschiebung zwar grundsätzlich verfügbar ist, von dem betroffenen Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen Gründen tatsächlich nicht erlangt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2011 - 10 B 13/11 - , Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 - , beide veröffentlich bei juris).

    Für die zeitliche Komponente des "alsbald" hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 -, juris, im Zusammenhang mit einem - vorliegend allerdings nicht einschlägigen - Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen Erkrankungen gefordert, dass es darauf ankommt, ob zu erwarten ist, dass sich die Gefahr "innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nach der Rückkehr" realisiert.

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Allerdings muss die Gefahr nicht so extrem sein muss, dass der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. zu alledem BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 - , juris).

    JedoOch ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 - unter Hinweis auf den weiteren Beschluss vom 14. März 1997 - 9 B 627/96 -, beide veröffentlicht in juris).

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Juli 1989 - 9 B 239.89 -, InfAusIR 1989, S. 349, vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, InfAusIR 1990, S. 38 f. und vom 3. August 1990 - 9 B 45.90 -, InfAusIR 1990, S. 344).

    An der Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals fehlt es allerdings in aller Regel, wenn der Ausländer im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405/89 -, Buchholz 310, § 86 Abs. 1 Nr. 212), wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis entsprechender oder vergleichbarer Geschehensabläufe unvorstellbar erscheinen sowie auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens erheblich steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Juli 1987 - 11 A 34/87 -).

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Dabei ist für die Gefahrenprognose bei einem nicht landesweiten Konflikt auf den tatsächlichen Zielort des Ausländers bei seiner Rückkehr abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 - juris).

    Als Zielort der Abschiebung ist vielmehr in der Regel die Herkunftsregion des Ausländers anzusehen, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.03.1997 - 9 B 627.96

    Unsubstantiiertheit von Beweisanträge, die dazu dienen sollen, Behauptungen zu

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    JedoOch ist der Begriff der "Gefahr" im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG im Ansatz kein anderer als der im asylrechtlichen Prognosemaßstab angelegte der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", wobei allerdings das Element der "Konkretheit" der Gefahr für "diesen" Ausländer das zusätzliche Erfordernis einer einzelfallbezogenen individuell bestimmten und erheblichen Gefährdungssituation statuiert, die außerdem landesweit gegeben sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 118/05 - unter Hinweis auf den weiteren Beschluss vom 14. März 1997 - 9 B 627/96 -, beide veröffentlicht in juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2007 - 13 A 2745/04

    Umfang des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung; Asylantrag eines aus dem

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Dabei ist die Feststellung eines behaupteten traumatisierenden Ereignisses Gegenstand der gerichtlichen Sachverhaltswürdigung, sodass einer attestierten PTBS die Grundlage entzogen wird, wenn sich herausstellt, dass der der Begutachtung zugrunde gelegte Sachverhalt nicht zutrifft, zumal der eine PTBS Attestierende bei seiner Begutachtung ausschließlich von dem vom Kläger geschilderten Sachverhalt auszugehen, nicht aber die Glaubhaftigkeit der Sachverhaltsschilderung festzustellen hat (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 13 A 2745/04.A - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Dabei kann sich eine Gefahr für Leib und Leben im Sinne der Norm zum Beispiel daraus ergeben, dass sich infolge fehlender Behandlungsmöglichkeiten eine Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers alsbald nach Abschiebung in seinen Heimatstaat verschlimmert, wobei eine medizinische Behandlungsmöglichkeit oder erforderliche Medikation auch dann fehlt, wenn sie im Zielstaat der Abschiebung zwar grundsätzlich verfügbar ist, von dem betroffenen Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen Gründen tatsächlich nicht erlangt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. November 2011 - 10 B 13/11 - , Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 - , beide veröffentlich bei juris).
  • VG Regensburg, 18.03.2010 - RO 8 K 09.30054

    1. Zur Strafverfolgung wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung im Sinne des

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Von daher lässt sich sagen, dass die Diagnose PTBS mit der Glaubhaftigkeit der Angaben zu den Erlebnissen, die zu einem Trauma geführt haben, steht und fällt (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2 1 . Januar 2014 - 3 B 476/13 -, BayVGH, Beschluss vom 15. Dezember 2 0 1 0 - 9 ZB 10.30376 - VG Regensburg, Urteil vom 18. März 2010 - RO 8 K 09.30054 - mit weiteren Nachweisen, juris; VG Augsburg, Urteil vom 30. Juli 2 0 0 8 - A u 7 K07.30299 -).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG kann vielmehr auch bei eher diffusen Gefährdungslagen greifen, etwa dann, wenn Gefahren für Leib und Leben aus den allgemein schlechten Lebensverhältnissen (soziale und wirtschaftliche Missstände) im Zielstaat hergeleitet werden, denn soweit es um den Schutz vor den einer Vielzahl von Personen im Zielstaat drohenden typischen Gefahren solcher Missstände wie etwa unzureichender Versorgungslage, Lebensmittelknappheit, Obdachlosigkeit oder gesundheitliche Gefährdungen geht, ist die Notwendigkeit einer politischen Leitentscheidung durch die oberste Landesbehörde nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG gegeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juni 2010 - 10 C 10/09 - und vom 12.07.2001 - 1 C 5.01 -, BVerwGE 115, S. 1).
  • KAG Freiburg, 10.12.2010 - 10/09

    Kostentragungspflicht der DCV als Dienstgeber für die durch die Teilnahme an

    Auszug aus VG Trier, 04.11.2015 - 5 K 1864/15
    Eine Schutzlücke besteht allerdings in den Fällen nicht, in denen der Ausländer die Feststellung eines vorrangig zu prüfenden unionsrechtlichen Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG beanspruchen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2 0 1 0 - 1 0 C 10/09 - ) .
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • VGH Bayern, 15.12.2010 - 9 ZB 10.30376

    Asylrecht Sierra-Leone; Abschiebungsverbot (verneint); posttraumatische

  • VG Ansbach, 30.05.2007 - AN 15 K 07.30177

    Armenien, Mischehen, gemischt-ethnische Abstammung, Aserbaidschaner, Verfolgung

  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 9 B 06.30708

    Äthiopien, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • EGMR, 15.09.2015 - 312/10

    BEKAURI AND OTHERS v. GEORGIA

  • OVG Sachsen, 21.01.2014 - 3 B 476/13

    Zum Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung als Abschiebungshindernis

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2002 - 7 A 11702/01
  • BVerwG, 13.02.2014 - 10 C 6.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Änderung des Asylverfahrensgesetzes;

  • BVerwG, 14.11.2012 - 10 B 22.12

    Abschiebungsschutz; Herkunftsland; Herkunftsregion; innerstaatlicher bewaffneter

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 03.08.1990 - 9 B 45.90

    Vorbringen des Asylbewerbers - Deutsche Übersetzung seines fremdsprachlich

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • EGMR, 06.12.2011 - 10/10

    BRUNNER v. TURKEY

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • VG Göttingen, 21.07.2015 - 3 A 626/14

    Somalia, Sprachgutachten, Sprachanalyse, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt,

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht